Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Tomy Badurina Fotografie
1.Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
Sie gelten als vereinbart, sobald der Kunde das Angebot, die Lieferung oder die Leistung des Fotografen entgegennimmt, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Nutzung.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich und schriftlich durch den Fotografen bestätigt.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
2. Auftragsproduktionen
Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Erhöhen sich die Gesamtkosten während der Produktion um mehr als 15 %, wird der Kunde hierüber informiert.
Überschreitungen der Produktionszeit, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, berechtigen den Fotografen zur Berechnung einer zusätzlichen Vergütung.
Der Fotograf ist berechtigt, für die Produktion erforderliche Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
Die Auswahl der dem Kunden vorgelegten Fotografien erfolgt durch den Fotografen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Gehen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung keine schriftlichen Mängelrügen beim Fotografen ein, gelten die Arbeiten als vertragsgemäß abgenommen.
3.Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung für den vereinbarten Zweck.
Weitergehende Nutzungsrechte (z. B. ausschließliche Rechte, Exklusivrechte, Sperrfristen, medien- oder raumbezogene Nutzungen) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
Jede über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen zulässig.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, auch nicht auf verbundene Unternehmen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen des Fotografen auf den Kunden über.
4. Nutzung für Künstliche Intelligenz (KI) und Trainingszwecke
Die Nutzung des Bildmaterials für das Training, die Weiterentwicklung oder den Betrieb von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI) oder maschinellem Lernen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Generative KI, Bildgeneratoren oder Datenbanken, ist ausschließlich mit vorheriger, ausdrücklich erteilter, schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
Gleiches gilt für die Verwendung des Bildmaterials als Ursprungs- oder Referenzmaterial zur Erstellung neuer Inhalte mittels KI oder vergleichbarer Technologien.
Jede Zuwiderhandlung stellt eine unberechtigte Nutzung dar und löst die in Ziffer 10 („Vertragsstrafe, Schadensersatz“) geregelten Folgen aus. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5. Bearbeitung von Fotos
Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung, Montage, Verfremdung oder Nutzung der Fotos in veränderter Form – analog oder digital – ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen zulässig. Gleiches gilt für jede Form der öffentlichen Wiedergabe oder Verbreitung.
6. Rechnungs- und Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
Nach Ablauf von 3 Tagen ab Rechnungsdatum gelten Rechnungen als anerkannt, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.
7. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stunden-, Tages- oder Pauschalsatz vereinbart. Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Modelle, Requisiten, Spesen, Studiokosten) trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Fotos Eigentum des Fotografen. Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung ist nicht gestattet.
Wünscht der Auftraggeber nachträgliche Änderungen, so trägt er die Mehrkosten.
8. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, sofern keine entsprechenden Freigaben vorliegen. Die Einholung solcher Freigaben obliegt dem Kunden.
Die Haftung des Fotografen ist – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
9. Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar, andernfalls die jeweils gültige Übersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
Das Honorar versteht sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Auch bei Nichtveröffentlichung des gelieferten Bildmaterials bleibt das Honorar geschuldet.
Werden Fotos als Arbeitsvorlage für Layout- oder Präsentationszwecke genutzt, gilt ein Mindesthonorar von 75,00 EUR pro Foto, sofern nichts anderes vereinbart ist.
10. Vertragsstrafe, Schadensersatz
Jede unberechtigte Nutzung, Weitergabe oder Vervielfältigung des Bildmaterials löst eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars aus. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Bei unterlassenem, unvollständigem oder falsch platziertem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des vereinbarten oder üblichen Nutzungshonorars zu zahlen.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.